Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden und Interessenten der Purifox Hygieneservice GmbH

 

 

 

 

 

§ 1   Gegenstand der Bedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme der Interessenten und Kunden am Reinigugnsservice mit der Purifox Hygieneservice GmbH

 

 

 

 

 

§ 2   Vertragslaufzeit

Wurde keine ander oder keine Vertragslaufzeit schriftlich festgehalten ist der Vertrag befristet auf 1 Jahr und verlängert sich von beiden Seiten, wenn nicht 3 Monate vor Ende gekündigt wird, um ein weiteres Jahr.

 

 

 

 

 

 

§ 3    Kündigungsfrist

Jeweils bis 3 Monate zum Ende des Vertrags. Wenn keine andere Kündigungsfrist festgelegt wurde.

Kündigung per Post-Einschreiben, Kündigung per Email, telefonisch oder mündlich ist unzulässig.

 

 

 

 

 

§ 4   Leistungen

Die Firma Purifox Hygieneservice stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen Unterhalts- oder Reinigungsarbeiten Reinigungsgerätschaften zur Verfügung, sollte der Auftraggeber keine zur Verfügung stellen.

 

 

 

 

 

§ 5   Haftung

Die Firma Purifox Hygieneservice GmbH erbringt ihre Leistung nach bestem Wissen und Gewissen. Für Schäden (z. B. Stromausfall b. Gewitter, o. a.), die infolge von Gebrauch oder bei Ausfall der vereinbarten Dienstleistung entstehen, wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, für Unterlagen oder für Gegenstände die zur Verfügung gestellt worden sind, ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 6   Geheimhaltung der Daten

Purifox Hygieneservice GmbH verpflichtet sich, Daten des Auftraggebers und das Datengeheimnis zu wahren. 

 

§ 7   Zahlung

Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende. Der Zahlungseingang ist ohne Abzug spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellungs-Datum fällig. Außer nach schriftlicher Absprache kann Skonto gewährt werden. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Purifox Hygieneservice berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch ein Mahngebühr über 5,00 € pauschal je Mahnung zu verlangen.

 

 

 

 

 

§ 8   Angebotsbesichtigung

Bei Angebotserstellung sind in jedem Falle 35,00 € zzgl. 19% MwSt. Bearbeitungsgebühr fällig. Kommt es zu einem Auftrag, wird dieser Betrag dem Kunden gutgeschrieben.

 

 

 

 

 

§ 9   Vorzeitige Kündigung innerhalb des Vertrages

Wenn der Kunde innerhalb des Werkvertrages kündigen und vorzeitig aus dem Werkvertrag möchte, besteht Purifox Hygieneservice GmbH auf die Zahlung von den vereinbarten Monatspauschalen auf einmal, zahlbar zu dem Termin der Vertragsauflösung.

 

 

 

§ 10  Beschäftigung / Abwerbung Purifox-Mitarbeiter 

Dem Auftraggeber ist es untersagt die Mitarbeiter der Purifox Hygieneservice GmbH bis zu 1 Jahr des Vertragsende "abzuwerben", zu beschäftigen oder über „Dritte“ zu beschäftigen. Sollte der Auftraggeber dagegen verstoßen, besteht die Purifox Hygieneserice GmbH auf eine Zahlung von 2.000 € je abgeworbenen Mitarbeiter.

 

 

§ 11   Probereinigungen

Probereinigungen werden nach Zeitaufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Stundensatz liegt derzeit bei mindestens 20,90 € zzgl. 19% Mwst.. zuzüglich An-und Abfährt-/ Rüstzeiten.

Rechnungen für Probereinigungen sind grundsätzlich zu bezahlen, da sie nach Zeitaufwand gestellt werden.  Dafür reicht die Bestätigung des Auftraggebers, dass eine Reinigung durchgeführt wurde. Ein unterschriebener Rapport ist grundsätzlich nicht erforderlich.

 

 

§ 12 Sonderreinigung: Bau- / Endreinigungsarbeiten-/ Fensterreinigungen ect.

Sollte bei dem Termin der Sonderreinigung der Auftraggeber oder Befugte des Auftraggebers nicht anwesend sein, um einen "Rapport" der erklärend für eine zufriedenstellende Leistung steht zu unterschreiben, gilt die Leistung als abgenommen. Reklamationen müssen zwingend am selben Tag gemacht werden, damit der Auftragnehmer - Purifox Hygieneservice GmbH - die Möglichkeit hat Nachreinigungen am selben Tag während der „normalen“ Arbeitszeit durchzuführen.

 

§ 13 Regelung der Unterhalts-Reinigung bei Feiertagen und Ferien oder Urlaub

Wenn am vereinbarten Reinigungstag ein Feiertag fällt, oder die Räume wegen Urlaub ect. nicht genutzt werden, mindert das nicht die vereinbarte Monatspauschale.

Bei Feiertagen kann nach vorheriger Absprache der Reinigungstag - so wenn technisch möglich - auf einen anderen Tag gelegt werden.